Die Autoversicherung – Dezember 22nd, 2011

Die Autoversicherung umfasst als Pflichtversicherung die Kfz-Haftpflichtversicherung, die freiwillige Kaskoversicherung und einen Kfz-Schutzbrief, der ebenfalls freiwillig abgeschlossen werden kann. Auch die zusätzliche Insassenunfallversicherung und den Verkehrs-Rechtsschutz kann man zur Autoversicherung zählen, sie werden seltener abgeschlossen, obgleich sie nützliche Schutzfunktionen bieten. Jede Autoversicherung wird gemäß harten und weichen Merkmalen des Fahrzeugs und des Halters tarifiert. Die wichtigsten sind die Typ-, Regional- und Schadenfreiheitsklassen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Ohne eine Haftpflichtversicherung für den Halter des Kraftfahrzeuges wird dieses nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, was internationalen Standards entspricht. Diese Autoversicherung dient vor allem dem Schutz von Geschädigten durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges, sie versichert die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, allein dass ein Kraftfahrzeug vorhanden ist, birgt schon Gefahren in sich, es kann auch im Stand Schäden verursachen, nämlich durch auslaufende Treib- und Schmierstoffe oder durch das Zuparken wichtiger Ein- und Ausfahrten. Erst recht bestehen Unfallgefahren im fließenden Straßenverkehr. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, wobei jede Schadenkategorie einzeln mit einer Mindestdeckungssumme versehen werden kann oder eine Pauschaldeckung (in Deutschland 50 oder 100 Millionen Euro) gewählt wird.

Kaskoversicherungen

Jeder Kfz-Halter kann sich freiwillig mit einer Teil- und Vollkasko gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichern, wobei die Teilkasko gegen Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Wildunfälle, Raub und Diebstahl, Marderbiss und Kurzschluss sowie Brand schützt, die Vollkasko zusätzlich gegen selbst verursachte Unfälle und Vandalismus. Die Entscheidung für eine Kaskoversicherung hängt oft vom Alter des Fahrzeugs und den Fahrerfahrungen des Fahrers/Halters ab. Die Kosten dieser Autoversicherung können durch eine Selbstbeteiligung stark beeinflusst werden.

Verkehrsrechtsschutz, Insassenunfallversicherung und Kfz-Schutzbrief

Der Verkehrsrechtsschutz wird jedem Kraftfahrer ans Herz gelegt, weil für bestimmte Streitfälle ein üblicher privater Rechtsschutz nicht ausreichend sein kann oder ein reiner Verkehrsrechtsschutz angebracht ist. Die Insassenunfallversicherung wird Fahrern empfohlen, die oft andere Personen befördern, der Kfz-Schutzbrief leistet umfassende Pannenhilfe. Eine Mitgliedschaft in einem Automobilklub beinhaltet sehr viele Leistungen des üblichen Kfz-Schutzbriefes.

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