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Kfz-Versicherung und ihre Bedeutung – 26. Mai, 2011

Bei der Kfz-Versicherung steht der Verbraucher vor einer Vielzahl an Anbietern, die alle von sich behaupten, die günstigsten zu sein. Doch worauf kommt es bei der Autoversicherung wirklich an? Gibt es Vorteile, die mir Gesellschaft X besser bietet, als Versicherer Y? Da es vom Gesetzgeber vorgegeben ist, eine Haftpflicht für das Auto abzuschließen, muss man sich um die Versicherung schon kümmern, ehe man das Auto auf den Straßen bewegen darf. Ohne eine solche Kfz-Haftpflichtversicherung ist es untersagt, ein Auto zu fahren, bzw. bekommt man es erst gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Ergänzen kann man diese mit einer sogenannten Kaskoversicherung. Denn die Haftpflicht deckt die Schäden ab, die man an anderen Fahrzeugen, zum Beispiel nach einem Unfall verursacht hat. Nicht nur materielle Schäden, sondern auch Personenschäden werden darüber reguliert. Aber eben nicht den eigenen Schaden. Und das kann bei einem teuren Wagen absolut nach hinten los gehen!

Doch was ist, wenn man einen Wildunfall hat oder der Sturm einen Ast auf das Auto geworfen hat. Für solche Schäden ist dann die Teilkaskoversicherung zuständig. Sie kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Auch Raub und Einbruchdiebstahl gehören dazu. Einen erhöhten Schutz kann man mittels einer Vollkasko Versicherung erzielen. Diese Kfz-Versicherung bietet alles, was auch eine Teilkaskoversicherung bietet, zusätzlich jedoch auch noch den Versicherungsschutz gegen Vandalismus und Schäden, die man selber durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat. Alles in allem kann man sagen, dass man zumindest eine Teilkaskoversicherung zusätzlich abschließen sollte, wenn man sein Auto versichert. Damit hat man sich relativ gut abgesichert und kann beruhigt losfahren.

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Die KFZ-Haftpflichtversicherung – 9. November, 2010

Im Internet gibt es viele Portale, die komfortable Rechner anbieten, um die Höhe der Autoversicherung zu berechnen, doch im Versicherungsdschungel verliert man als Autobesitzer sehr schnell schon einmal die Übersicht. Welche Versicherungen gab es denn da nochmal? Die bekannteste Versicherung ist wohl die KFZ-Haftpflichtversicherung, doch wann muss man sie abschließen und was deckt sie ab?

Allgemeines

Zunächst muss gesagt werden, dass diese Versicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, wenn man ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug besitzt. Sie ist eine so genannte Pflichtversicherung und eine Umgehung ist nicht möglich. Sie dient als Absicherung von Schäden gegenüber Dritten, die sich im Verkehr bewegen und kann unter anderem bei einem Verkehrsunfall in Kraft treten.

Normalerweise muss immer derjenige für den entstandenen Schaden aufkommen, der den Unfall verursacht hat. Vom Schmerzensgeld über Sachschäden bis hin zu Personenschäden ist die KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig.

Die Beiträge richten sich nach der Länge der Schadensfreiheit. Je länger man unfallfrei auf den Straßen unterwegs ist, desto niedriger gestalten sich die Beiträge. Entsteht dann einmal ein Schaden, so steigt der Betrag wieder an. Doch es gibt noch weitere Bemessungsgrundlagen, wie zum Beispiel der Fahrzeugtyp, das Alter des Inhabers oder die Länge des Zeitraumes zwischen dem Erlangen seiner Fahrerlaubnis bis zum aktuellen Datum.

Liegt der Betrag des entstandenen Schadens über der Abdecksumme der Versicherung, so muss der Verursacher des Unfalls für den Rest selbst aufkommen. Bei Personenschäden liegt der Wert bei über 7 Millionen Euro und bei Sachschäden bei 1 Million Euro. Außer bei Trunkenheit am Steuer, einer unbefugten Benutzung des Kraftfahrzeuges oder einem Vorsatz ist die Versicherung gezwungen die Kosten für die Schäden zu übernehmen.

Ein wenig umständlicher kann es werden, wenn ein Unfall mit einem Auto aus dem Ausland passiert ist. Wenngleich dies innerhalb der EU-Länder nicht unbedingt zu einem Problem werden kann, sieht es in EU-Ausländern ein wenig anders aus, da nicht in jedem Staat eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Auch kann es sein, dass die Abdecksummen einfach deutlich geringer sind und hier Komplikationen bei der Abwicklung mit der Versicherung entstehen können.

Auch wenn es sich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, die zwingend abgeschlossen werden muss, wenn man im Besitz eines Kraftfahrzeuges ist. So kann der Vertrag natürlich auch aufgrund verschiedenster Gründe beendet werden. Wenn man sein Kraftfahrzeug verkauft oder stilllegt, entfällt natürlich die Verpflichtung einer Versicherung und der nächste Besitzer muss sich dann darum kümmern. Gerät man mit der Zahlung der Beiträge in Verzug, kann die Versicherung ebenso eine Kündigung einleiten. Eine Erhöhung der regelmäßig zu zahlenden Beiträge ist jedoch kein Grund, um einen Versicherungsvertrag kündigen zu können.

Hat man den Vertrag gekündigt, so besteht dennoch bis zu einem Monat nach Beendigung des Vertrags die Versicherungspflicht durch die Versicherungsanstalt.

Was sich in jedem Fall lohnt ist es die gewünschte Autoversicherung zu vergleichen. Es können mitunter recht deutliche Unterschiede im Preis auftreten und warum sollte man mehr bezahlen, als eigentlich notwendig ist. Man darf nicht vergessen, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung zwar zwingend notwendig ist, es aber neben ihr noch einige andere Versicherungsarten gibt, die man nicht unter den Tisch kehren sollte, da sie in manchen Situationen sehr wichtig werden können.

Für nähere Informationen über die Berechnung der Beitragskosten empfiehlt sich in jedem Fall ein Blick ins Internet. Es gibt zahlreiche Webseiten, die hier professionelle Hilfe anbieten und vor allem aktuelle Daten der Versicherungen verwenden.

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