Rund um die Uhr – Jeden Tag – Bei jedem Wetter
Täglich wird aus vielfältigen Gründen der Abschleppdienst benötigt. Falsch parkiert, Pannenhilfe oder Unfall – die Autohilfe Zürich ist nach einem Anruf zur Stelle.
Der Abschleppdienst von der Autohilfe Zürich verfügt über einen großen Fahrzeugpark. Zu den häufigsten Anlässen, aus denen der Abschleppdienst angerufen wird, zählen Fahrzeuge, die falsch parkiert sind. Durch Nachlässigkeiten oder Nichtbeachten von Warn- und Hinweisschildern werden andere Kfz-Halter behindert. Ihnen bleibt oft keine andere Wahl, als die Autohilfe Zürich anzurufen, die mit ihrem Abschleppdienst diese unliebsame Situation bereinigt, natürlich auf Kosten des Verursachers.
Falsch parkiert wird vielfach bei großen Outdoor-Veranstaltungen. In solchen Fällen sind nicht ausreichend Parkplätze, Parkhäuser oder Tiefgaragen vorhanden. Die Besucher parken dort, wo es ihrer Meinung nach am einfachsten ist. Sei es in Wohngebieten, vor privaten Einfahrten oder am Straßenrand mit Behinderung des Durchgangsverkehrs oder der Radfahrer. In solchen Fällen wird der Abschleppdienst oftmals zeitgleich von verschiedenen Bewohnern angerufen. In anderen Fällen, wenn eine ganze Reihe von Autos nacheinander falsch parkiert sind, wird der Abschleppdienst gleich mit einem halben Dutzend Fahrzeuge angefordert. Hierbei liegt meistens eine Verkehrsgefährdung vor, so dass der Abschleppdienst mit der Gendarmerie Hand in Hand arbeiten muss. Die einen notieren Kfz-Kennzeichen, während die anderen abschleppen.
Falsch parkiert ist immer auch mit unliebsamen Kosten verbunden. Sie beziehen sich mindestens auf den Abschleppdienst und vielfach müssen auch noch Ordnungs- oder Verwarnungsgelder im zwei- beziehungsweise dreistelligen Bereich gezahlt werden. In der Praxis ist es immer wieder erstaunlich, wie oft – trotz eindeutiger Ausschilderung – falsch parkiert wird.
Falsch parkiert bedeutet, dass es sich um ein für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug handelt. Bei einem abgemeldeten, also nicht zugelassenen Auto gelten andere gesetzliche Bestimmungen, die von der Autohilfe Zürich dementsprechend zu beachten sind. Es wird umgangssprachlich wild geparkt, denn es ist unzulässig, ein stillgelegtes Kfz auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abzustellen. Im Interesse der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung muss der Abschleppdienst von der Autohilfe Zürich jederzeit einsatzbereit sein; also 24h täglich, während des ganzen Jahres und im wahrsten Sinne des Wortes, bei Wind und Wetter.
Das ist auch der Fall; denn die Autohilfe Zürich kennt ihre Verantwortung und ist jederzeit startklar!